LED Umweltförderung

Umstellung auf LED-Systeme
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Die Förderung wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel gemäß den Pauschalsätzen (laut Antragsformular) als „De-minimis"-Beihilfe ausbezahlt. Bei Inanspruchnahme einer externen Energieberatung im Ausmaß von mindestens acht Stunden durch eine qualifizierte Fachkraft wird ein pauschaler Zuschlag von 300 Euro gewährt. Die Förderung ist in jedem Fall mit 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes sind erhöhte Förderungen für Projekte, die in Gebäuden mit einem sehr guten thermischen Standard umgesetzt werden, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie Hier.
Voraussetzungen
Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung bei der Kommunalkredit Public Consulting einzureichen. Das früheste anerkennbare Rechnungsdatum ist der Beginn der Förderaktion am 01. März 2011.
Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchtmittel muss zumindest 1 kW betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.